Mit Spenden werden spezielle pädagogische Projekte finanziert und somit ermöglicht. Dies erlaubt dem Kinderdorf, das Angebot zeitgemäss und bedürfnisorientiert weiter zu entwickeln, aber auch Bauvorhaben und notwenige Renovationen zu realisieren.

Aufgrund der gemeinnützigen Tätigkeit ist das Kinderdorf von der Steuerpflicht befreit. Das gilt für die kantonale Erbschafts- und Schenkungssteuer, die kantonale und kommunale Gewinn- und Kapitalsteuer sowie die direkte Bundessteuer. Spenden an das Kinderdorf bzw. an den Verein OKHW können in der Steuererklärung abgezogen werden. 

Der Verein Oberwalliser Kinderhilfswerk (OKHW) betreut drei zweckgebundene Fonds:
- Fonds für Freizeit- und Schulaktivitäten
- Fonds für Spielplätze und -geräte
- Fonds für Anschub-Finanzierungen

Spendenreglement

Wie kann ich spenden?

Mit Kreditkarte

Banküberweisung auf das Spendenkonto IBAN Nr. CH32 0900 0000 1900 2286 1

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