Der VSU wird von der 1H bis zur 11OS angeboten. Im Klassenzimmer gilt der Grundsatz: soviel Integration wie möglich, sowenig Separation wie nötig. Das Kind soll sich wohl fühlen, soziale Kontakte pflegen und dort mit der Klasse mitarbeiten, wo es sinnvoll ist. Die Entwicklung und die Ressourcen des Kindes bestimmen seinen individuellen Lehrplan. Das Kind erhält einen Lernbericht.

Dem Zentrum für Entwicklung und Therapie (ZET) obliegt die Verantwortung für die pädagogisch- therapeutischen Massnahmen der VSU-Schülerinnen und Schüler. Jährlich wird die Situation gemeinsam mit den Fachpersonen und der Schulleitung vor Ort überprüft. Das Kinderdorf begleitet Schüler und Schülerinnen im VSU in folgenden Schulregionen: St. Niklaus, Stalden, Visp, Raron, Steg, Lötschen, Leuk sowie in deutschsprachigen Schulen von Siders und Sitten.


Kinder mit besonderen Bedürfnissen können integrativ beschult werden. In diesem Fall fördern Schulische Heilpädagoginnen des Kinderdorfs das Kind in der Regelschule der Wohngemeinde. Das Amt für Sonderschulwesen spricht nach eingehender Prüfung der Situation den Umfang der spezifischen Unterstützung für das Kind aus. Die Klassenlehrperson und die Schulische Heilpädagogin arbeiten Hand in Hand. Diese Schulungsform nennt sich Verstärkter Stützunterricht (VSU).